Abschlussarbeit

Am Fachbereich Informatik der Hochschule Darmstadt ist vorgesehen mindestens eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit als Bachelorarbeiten zu erstellen. Übergeordnetes Ziel dieser Arbeiten ist es, innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein Problem nach wissenschaftlichen Methoden selbstständig bearbeiten zu können. Hierzu gehören insbesondere die Strukturierung der Aufgabenstellung, die Zusammenstellung der erforderlichen Ressourcen und die Bearbeitung an Hand eines Zeitplans. Details über Prüfungsmodalitäten, Umfang und fachliche Anforderungen sind der Allgemeinen sowie der Besonderen Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule und des Fachbereichs zu entnehmen. 

Zusammenfassung

  • Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist in der Modulbeschreibung aufgeführt.
  • Die Abschlussarbeit ist in deutscher oder (nach Absprache mit den Referenten) englischer Sprache anzufertigen.
  • Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit umfasst i.d.R. exakt drei Monate.
  • Die Arbeit muss am Tag der Abgabe spätestens, d.h. am letzten Tag der Bearbeitungszeit, oder, wenn dies kein Arbeitstag ist, am nächst folgenden Arbeitstag, bis 16 Uhr im Prüfungsbüro des Fachbereichs abgegeben sein. 
  • Die Arbeit muss zweifach in gedruckter und gebundener Form sowie in elektronischer Form, beispielsweise als PDF per E-Mail an abschlussarbeiten.fbi@h-da.de oder als Datenträger im Prüfungsbüro des Fachbereichs eingereicht werden.
  • Das Kolloquium hat eine Dauer von 30 bis 50 Minuten. Dies beinhaltet einen Vortrag der Kandidatin oder des Kandidaten von einer Dauer zwischen 15 und 25 Minuten.

Weitere Details entnehmen Sie bitten den Reitern.

Die Bachelorarbeit wird in der Regel zum Ende des 6. Semesters – nach dem Abschluss der Praxisphase – erstellt. Oft ist es günstig beide Komplexe miteinander zu verbinden und bereits in der Praxisphase das Thema der Bachelorarbeit vorzubereiten.

SPO 2014: Beide Veranstaltungen – Praxisphase und Bachelorarbeit – beginnen in der Regel mit dem Modul Wissenschaftliches Arbeiten in der Informatik 2 (WAI-2). Der Dozent des Moduls WAI-2 ist in der Regel auch der Betreuer der Bachelorarbeit. Sollten Sie einen anderen Betreuer wünschen, z.B. weil dieser besser zum gewählten Thema passt, müssen Sie sich entsprechend selbst bemühen. In jedem Fall besteht im Rahmen des Moduls WAI-2 die Möglichkeit sich thematisch und inhaltlich mit dem Betreuer abzustimmen und die Bachelorarbeit vorzubereiten.

Beachten Sie (SPO 2014): In der Regel ist der Dozent von Wissenschaftlichen Arbeiten in der Informatik 2 (WAI-2) automatisch der Betreuer Ihrer Bachelorarbeit. Sofern Sie also schon wissen in welchem Themenbereich Sie Ihre Arbeit schreiben möchten, sollten Sie sich bereits den passenden Dozenten für WAI-2 auswählen und den Kurs entsprechend belegen.

Für Studierende im allgemeinen Bachelor (inkl. KMI) der SPO 2021 gilt: Es finden regelmäßige Veranstaltungen statt, um über den Ablauf und die Modalitäten zu informieren. Die nächste Veranstaltung ist am 04.06.2024 um 14:15 in Raum D14/00.04 (parallel auch im dazugehörigen BBB-Raum). 

Die Bachelorarbeit umfasst exakt drei Monate. Die Bachelorarbeit wird von der Hochschule begleitet und bewertet.

Die Bachelorarbeit dauert normalerweise drei Monate. Auf der Webseite des Fachbereichs werden Daten zu Beginn der Praxisphase und der Bachelorarbeit veröffentlicht, die einen optimalen Ablauf und einen Abschluss innerhalb des 6. Semesters garantieren.

Zulassung zur Abschlussarbeit

Laut §12 Abs. 4 und §13 Abs. 4 der BBPO wird zur Abschlussarbeit zugelassen, wer das Modul Wissenschaftliches Arbeiten in der Informatik 2 erfolgreich absolviert hat und mit Ausnahme von 10 ECTS alle Pflichtmodule aus dem ersten und zweiten Studienabschnitt bestanden hat. In den noch nicht bestandenen Pflichtmodulen im Umfang von maximal 10 ECTS muss jeweils mindestens ein Prüfungsversuch absolviert sein.

Betreuung der Arbeit

Laut §22 Abs. 2 der ABPO wird die Kandidatin oder der Kandidat bei der Anfertigung der Arbeit durch eine Referentin oder einen Referenten betreut. Die Prüfung der Arbeit erfolgt in der Regel durch die Referentin oder den Referenten sowie durch eine Korreferentin oder einen Korreferenten. Beide Personen müssen prüfungsberechtigt sein,. Außerdem muss mindestens eine Person davon als Professorin oder Professor im jeweiligen Studiengang lehren. Die Betreuung durch, z.B. einen Mitarbeiter des Unternehmens in dem die Arbeit geschrieben wird, ist daher in der Regel nicht möglich.

Rückgabe des Themas

Laut §22 Abs. 6 der ABPO kann das Thema der Abschlussarbeit einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden, ohne dass dies als Fehlversuch zählt. Gleichzeitig mit dem Rücktritt ist beim Prüfungsausschuss die Ausgabe eins neuen Themas zu beantragen.

Sprache der Arbeit

Laut §22 Abs. 8 der ABPO ist die Abschlussarbeit in deutscher oder englischer Sprache anzufertigen. Auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses sowie der beiden Referenten kann die Arbeit auch in einer anderen Sprache verfasst werden. Dies ist aber eher ungewöhnlich.

Abgabe der Arbeit

Die Arbeit muss am Tag der Abgabe spätestens, d.h. am letzten Tag der Bearbeitungszeit, oder, wenn dies kein Arbeitstag ist, am nächstfolgenden Arbeitstag, bis 16 Uhr im Prüfungsbüro des Fachbereichs abgegeben sein. Bitte beachten Sie, dass dies eine harte Deadline ist. Verspätete Abgaben führen in der Regel zu einem Nichtbestehen der Arbeit. In diesem Fall muss die Arbeit in einem anderen Thema wiederholt werden.

Die Arbeit muss zweifach in gedruckter und gebundener Form sowie in elektronischer Form, beispielsweise als PDF per E-Mail an abschlussarbeiten.fbi@h-da.de oder auf CD-ROM im Prüfungsbüro des Fachbereichs eingereicht werden.

Das Kolloquium ist eine Prüfung gemäß § 13 Abs. 6 der ABPO, in der die Kandidatin oder der Kandidat die Abschlussarbeit vor zwei Prüferinnen oder Prüfern, in der Regel denselben Personen, welche die Abschlussarbeit bewertet haben, präsentiert und erläutert.

Zum Kolloquium werden Sie zugelassen, wenn die Abschlussarbeit bestanden ist, d.h. mit mindestens 4.0 bewertet wurde.

Das Kolloquium beginnt mit einem Vortrag der Kandidatin oder des Kandidaten von einer Dauer zwischen 15 und 25 Minuten. Die Gesamtdauer des Kolloquiums beträgt zwischen 30 und 50 Minuten. Das Kolloquium ist mit Ausnahme der Beratung und Bekanntgabe der Bewertung in der Regel hochschulöffentlich.

Das Finden eines Themas für die Bachelorarbeit stellt für viele Studierende oftmals eine große Herausforderung dar. Es gibt mehrere Möglichkeiten dieser Herausforderung zu begegnen:

  • Sie bearbeiten ein Thema in Kooperation mit einem Unternehmen.
    Große wie kleine Unternehmen stehen immer wieder vor Problemen die mit wissenschaftlichen Methoden untersucht werden müssen. Oftmals formulieren diese Unternehmen die Problem und schreiben Bachelorarbeiten aus. Dieses Vorgehen eignet sich besonders gut, wenn Sie im Anschluss an die Bachelorarbeit in ein Unternehmen wechseln möchten.
  • Sie entwickeln eine eigene Idee für ein Thema Ihrer Wahl.
    Die Entwicklung eines eigenen Themas ist sicherlich die herausfordernste Form für eine Bachelorarbeit. Mitunter haben Sie eine Idee zur Umsetzung eines Prototyps oder möchten sich in einem speziellen Themengebiet vertiefen. Hier sollten Sie in jedem Fall frühzeitig mit erfahrenen Professoren kommunizieren um Methodik und Vorgehen detailliert abzustimmen. Dieses Vorgehen eignet sich besonders gut, wenn Sie im Anschluss an die Bachelorarbeit über eine Selbstständigkeit nachdenken.
  • Sie bearbeiten ein Thema im Interessensbereich eines Professors und arbeiten z.B. innerhalb eines Wissenschaftsprojekts der EU oder anderer Fördermittelgeber mit.
    Ähnlich wie Unternehmen, haben auch Professoren immer wieder interessante Themen an deren wissenschaftlicher Umsetzung sie interessiert sind. Fragen Sie frühzeitig, z.B. die Dozenten in für Sie interessanten Vorlesungen, ob es Themen und Möglichkeiten gibt, eine Bachelorarbeit an der Hochschule zu verfassen. Dieses Vorgehen eignet sich gut, wenn Sie im Anschluss an die Bachelorarbeit wissenschaftlich Arbeiten und ein Masterstudium beginnen möchten. Einen Überblick an potenziellen Themen finden Sie hier.

Sprechen Sie in jedem Fall frühzeitig mit Ihrem Dozenten in Wissenschaftliches Arbeiten in der Informatik 2 und nutzen Sie diese Veranstaltung um eine möglichst detaillierte Idee für Ihre Bachelorarbeit zu erarbeiten. Lesen Sie aktuelle Literatur, d.h. Paper aber auch populärwissenschaftliche Artikel und Fachzeitschriften, um aktuelle Probleme der Informatik aufzutun. Überlegen Sie mit welchen wissenschaftlichen Methoden die Probleme angegangen und gelöst werden können. Achten Sie dabei darauf, dass das Thema klar umrissen und innerhalb der gegeben Zeit zu lösen ist. Je besser Sie das Thema und die Methodik im Vorfeld definieren, umso leicht wird ihnen später die Bearbeitung und das Erstellen der Arbeit fallen.

Zum Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten gibt es eine Reihe von Best Practices, d.h. gute und bewährte Vorgehensweisen. Diese werden in der Regel in den Modulen Wissenschaftliches Arbeiten in der Informatik 1 und Wissenschaftliches Arbeiten in der Informatik 2 vermittelt. Darüber hinaus empfiehlt es sich, sich sowohl mit dem Erst- als auch mit dem Zweitgutachter, über gute Vorgehensweisen und Vorlieben der Gutachter auszutauschen. 

Außerdem empfiehlt sich ein Blick in die Empfehlungen zur Erstellung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten am Fachbereich Informatik der Hochschule Darmstadt. Diese Empfehlungen geben detailliert Auskunft über verschiedenste Best Practices z.B. zu Struktur und Layout der Arbeit, zur Gliederung, zur Sprache, zum Einbinden von Grafiken und Quellcode und zum korrekten Zitieren. 

Ein LaTeX-Template zum Erstellen der Arbeit findet sich unter:

Beide Templates sind identisch. Weitere Information zu LaTeX finden sie hier.

BA_Abschlussarbeit

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  • Muss bei einer englischsprachigen Arbeit auch das Kolloquium auf Englisch sein?

    Nein. Die Sprache beim Kolloquium ist von der Sprache der Arbeit unabhängig.

  • Muss bei einer englischsprachigen Arbeit auch die Ehrenwörtliche Erklärung über das eigenständige Verfassen der Arbeit auf Englisch sein?

    Nein. Bei der Erklärung handelt es sich um eine Formvorschrift die ihre juristische Wirkung im deutschen Recht entfalltet - nämlich dann, wenn es sich bei der Arbeit in weiten Teilen um ein Plagiat handelt. Sie muss daher in Deutsch gehalten sein.

  • Darf ich Teile meines Pratikumsberichtes in meiner Bachelorarbeit wiederverwenden oder handelt es sich dabei um ein (Selbst-) Plagiat?

    Sie dürfen den Praktikumsbericht nach belieben in der Bachelorarbeit wiederverwenden. Der Praktikumsbericht wird nicht veröffentlich; es handelt sich um ein rein internes, von Ihnen erstelltes Dokument. Sie können daher den gesamten Bericht oder auch Teile davon wiederverwenden ohne sich eines Plagiats schuldig zu machen – auch wenn Sie den Bericht nicht zitieren.

  • Darf oder soll das Unternehmen in der Bachelorarbeit aufgeführt werden?

    Die Bachelorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die an der Hochschule Darmstadt begutachtet wird. Das Unternehmen hat offiziell keinen Anteil an der Arbeit - im Gegenteil sollten auch die gewonnenen Erkenntnisse von dem Unternehmen abstrahiert werden. Insofern sollte das Unternehmen in der Arbeit nicht vorkommen. Unter Umständen können Sie das Unternehmen in einer Danksagung bedenken. Unter keinen Umständen sollte das Unternehmen auf der Titelseite genannt oder gar dessen Logo eingebaut werden.

  • Ich habe es versäumt meine Arbeit fristgerecht einzureichen. Was kann ich nun tun?

    Eine verspätete Abgabe führt zu einer Bewertung von 5.0 - nicht bestanden. In diesem Fall müssen Sie die Abschlussarbeit in einem neuen Thema wiederholen. Achten Sie daher besonders auf das Abgabedatum und reichen Sie Ihre Arbeit fristgerecht bis 16:00 Uhr im Prüfungsbüro des Fachbereichs ein.

  • Wie viele Exemplare der Bachelorarbeit müssen abgeben werden?

    Es müssen zwei Exemplare der Arbeit abgegeben werden; jeweils ein Exemplar für den Erstgutachter und den Zweitgutachter. Beide Exemplare sind fristgerecht in gedruckter und gebundener Form sowie in elektronischer Form (CD-ROM, PDF per Mail, etc.) im Prüfungssekretariat des Fachbereichs einzureichen. Darüber hinaus sind beiden Gutachtern elektronische Versionen, z.B. als PDF per Email, zur Verfügung zu stellen.

  • Wie muss die Arbeit gebunden sein?

    Eine formale Vorgabe für die Art der Bindung gibt es nicht. Die Prüfungsordnung legt nur fest, dass die Arbeit gebunden sein muss. Üblich ist es jedoch die Arbeit in einem festen Einband mit festem Rück in geleimter oder festgebundener Form zu binden. Der Aufdruck auf dem Einband sollte den Namen des Studierenden und einen Kurztitel des Themas sowie Erstellungsdatum enthalten. Es empfiehlt sich in jedem Fall dies mit dem jeweiligen Betreuer im Vorfeld zu klären.

  • Soll die Arbeit einseitig oder doppelseitig gedruckt sein?

    Eine formale Vorgabe für die Form der Arbeit gibt es nicht. Bei einer Arbeit mit hoher Seitenzahl - ab ca. 50 Seiten - kann die Arbeit doppelseitig gedruckt werden. Ansonsten empfiehlt sich ein einseitiger Ausdruck. Es empfiehlt sich in jedem Fall dies mit dem jeweiligen Betreuer im Vorfeld zu klären.

  • Wie finde ich einen passenden Betreuer für meine Arbeit?

    In der Regel ist der Dozent von Wissenschaftlichen Arbeiten in der Informatik 2 (WAI-2) automatisch der Betreuer Ihrer Bachelorarbeit. Sofern Sie also schon wissen in welchem Themenbereich Sie Ihre Arbeit schreiben möchten, sollten Sie sich bereits den passenden Dozenten für WAI-2 auswählen und den Kurs entsprechend belegen.

Kontakt

Prüfungsbüro

Jelena Kljucevic

Kommunikation Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
Büro: D14, 0.09

+49.6151.533-68411
pruefungsbuero.fbi@h-da.de
Details zur Person

Kerstin Lehmann

Kommunikation Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
Büro: D14, 00.09

+49.6151.533-69425
pruefungsbuero.fbi@h-da.de

Studiendekan

Prof. Dr. Kai Renz

Kommunikation Büro: D14, 1.08

+49.6151.533-68424
Details zur Person

Termine Bachelor-Projekt

* Bei den aufgeführten Terminen handelt es sich um Vorschläge, die einen Abschluss innerhalb eines Semesters - und damit u.U. in Regelstudienzeit - sicherstellen sollen. Die finalen Termine müssen individuell zwischen Praktikant, Praktikumsbetreuer und Unternehmen vereinbart werden.

Termine* für das Bachelor-Projekt im Wintersemester 2024/2025:

Anmeldung zur Praxisphase bis 12.08.2024
Beginn der Praxisphase ab 26.08.2024
Ende der Praxisphase bis 08.11.2024
Anmeldung zur Bachelorarbeit bis 08.11.2024
Beginn der Bachelorarbeit bis 18.11.2024
Abgabe der Bachelorarbeit bis 18.02.2025 16:00 Uhr
Kolloquium bis 07.03.2025

Termine* für das Bachelor-Projekt im Sommersemester 2024:

Anmeldung zur Praxisphase bis 01.03.2024
Beginn der Praxisphase ab 11.03.2024
Ende der Praxisphase bis 24.05.2024
Anmeldung zur Bachelorarbeit bis 24.05.2024
Beginn der Bachelorarbeit bis 03.06.2024
Abgabe der Bachelorarbeit
bis 03.09.2024 16:00 Uhr
Kolloquium bis 20.09.2024

 

Termine* für das Bachelor-Projekt im Wintersemester 2023/2024:

Anmeldung zur Praxisphase bis 11.08.2023
Beginn der Praxisphase ab 21.08.2023
Ende der Praxisphase bis 03.11.2023
Anmeldung zur Bachelorarbeit bis 03.11.2023
Beginn der Bachelorarbeit bis 13.11.2023
Abgabe der Bachelorarbeit bis 13.02.2024 16:00 Uhr
Kolloquium bis 01.03.2024