Anträge an den Prüfungsausschuss
Standardanträge
Für eine ganze Reihe von Anträgen an den Prüfungsausschuss gibt es Standardformulare. Diese Formulare decken die folgenden Fälle ab:
- Anmeldung zur Praxisphase (Formular AAP)
- Anmeldung zur Abschlussarbeit (Formular AAA)
- Erstellung der Abschlussdokumente (Formular AEA)
- Zulassung zu Masterlehrveranstaltungen (Formular AZM)
- Prüfungsrücktritt wegen Krankheit (Formular APK)
- Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit (Formular AVA)
- Unterbrechung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit (Formular AUA)
- Rückgabe des Themas der Abschlussarbeit (Formular ARA)
Die aktuell gültigen Versionen der Antragsformulare finden Sie im Download-Bereich dieser Seite.
Informationen zur Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Hochschule oder im Ausland erbracht worden sind, finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Formlose Einzelanträge
Zusätzlich können Studierende jederzeit einen formlosen Einzelantrag stellen, um aufgrund besonderer persönlicher Umstände Ausnahmeregelungen zu den allgemeinen Vorschriften der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen zu beantragen.
Der Antrag ist so zu formulieren, dass das Anliegen erkennbar ist, und sollte eine nachvollziehbare Begründung (und ggf. entsprechende Nachweise) enthalten. Das ist wichtig, da nur die dem Prüfungssauschuss bekannten Gründe bei der Entscheidung über die Annahme /Ablehnung des Einzelantrags berücksichtigt werden können. Der Antrag ist persönlich im Prüfungsbüro abzugeben. Für im Vorfeld auftretende Fragen steht Frau Kim als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Ein formloser Einzelantrag sollte bspw. dann gestellt werden, wenn ein Nachteilsausgleich oder eine Fristverlängerung für eine Prüfung gewährt werden soll:
Nachteilsausgleich
Einem Antrag auf Nachteilsausgleich ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, aus der die auszugleichenden persönlichen Beeinträchtigungen hervorgehen und die Empfehlungen enthält, wie diese angemessen ausgeglichen werden können. Mögliche Formen eines angemessenen Ausgleichs sind beispielsweise Zeitverlängerungen bei Klausuren oder eine Änderung der Prüfungsform.
Ein Nachteilsausgleich gilt stets für die Prüfungen eines Semesters. Der entsprechende Antrag ist möglichst frühzeitig, jedoch spätestens mit der Anmeldung zu den Prüfungen im Prüfungsbüro abzugeben.
Fristverlängerung für Prüfungen
Aus Gründen, die nicht persönlich zu vertreten sind, kann beantragt werden, dass eine Prüfung, an der aufgrund prüfungsrechtlicher Bestimmungen zwingend teilgenommen werden muss, ins Folgesemester verschoben wird. Ein solcher Antrag sollte bspw. gestellt werden, wenn eine schwere, längere Krankheit, Unfälle oder die Betreuung von unerwartet erkrankten nahen Angehörigen, das Studium beinträchtigen. Die Gründe für den Antrag müssen durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden.
Kontakt
Prüfungsbüro
Kommunikation
Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
Büro: D14, 0.09
Kommunikation
Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
Büro: D14, 00.09
Downloads
Sprechzeiten Prüfungsbüro
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13.30 - 15.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten können Unterlagen (Anträge, Formulare, etc.) in den Briefkasten des Fachbereichs (vor Raum D14/0.11) eingeworfen werden.