Anträge an den Prüfungsausschuss

Standardanträge

Für eine ganze Reihe von Anträgen an den Prüfungsausschuss gibt es Standardformulare. Diese Formulare decken die folgenden Fälle ab:

  • Anmeldung zur Praxisphase (Formular AAP)
  • Anmeldung zur Abschlussarbeit (Formular AAA)
  • Erstellung der Abschlussdokumente (Formular AEA)
  • Zulassung zu Masterlehrveranstaltungen (Formular AZM)
  • Prüfungsrücktritt wegen Krankheit (Formular APK)
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit (Formular AVA)
  • Unterbrechung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit (Formular AUA)
  • Rückgabe des Themas der Abschlussarbeit (Formular ARA)

Die aktuell gültigen Versionen der Antragsformulare finden Sie im Download-Bereich dieser Seite.

Informationen zur Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Hochschule oder im Ausland erbracht worden sind, finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.

Prüfungsrücktritt aufgrund von Krankheit

Sollten Sie an einem Prüfungstermin krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen Sie für diesen Prüfungsrücktritt einen entsprechenden Nachweis im Prüfungsbüro des Fachbereichs Informatik einreichen. Dazu muss spätestens am siebten Tag nach dem versäumten Prüfungstermin der Antrag auf Prüfungsrücktritt aus gesundheitlichen Gründen sowie ein ärztliches Attest* im Prüfungsbüro eingegangen sein. Gerne schicken Sie alles per Mail an pruefungsbuero.fbi@h-da.de.

Bei einem wiederholten Rücktritt von derselben Prüfung aus gesundheitlichen Gründen muss ein amtsärztliches Attest (Gesundheitsamt) vorgelegt werden.

* Beigelegte Atteste müssen auf der Untersuchung eines Arztes direkt am Patienten basieren. Telemedizinische Atteste werden nicht anerkannt. Bescheinigungen nichtapprobierter Heilberufe (z.B. Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Psychologen) werden nicht anerkannt. Arbeits- oder Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung sind bei der ersten Krankmeldung ausreichend.

Formlose Einzelanträge

Zusätzlich können Studierende jederzeit einen formlosen Einzelantrag stellen, um aufgrund besonderer persönlicher Umstände Ausnahmeregelungen zu den allgemeinen Vorschriften der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen zu beantragen.

Der Antrag ist so zu formulieren, dass das Anliegen erkennbar ist, und sollte eine nachvollziehbare Begründung (und ggf. entsprechende Nachweise) enthalten. Das ist wichtig, da nur die dem Prüfungssauschuss bekannten Gründe bei der Entscheidung über die Annahme /Ablehnung des Einzelantrags berücksichtigt werden können. Der Antrag ist persönlich im Prüfungsbüro abzugeben. Für im Vorfeld auftretende Fragen steht Frau Kim als Ansprech­partnerin zur Verfügung.

Ein formloser Einzelantrag sollte bspw. dann gestellt werden, wenn ein Nachteilsausgleich oder eine Frist­verlängerung für eine Prüfung gewährt werden soll:

Nachteilsausgleich

Einem Antrag auf Nachteilsausgleich ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, aus der die auszugleichenden persönlichen Beeinträchtigungen hervorgehen und die Empfehlungen enthält, wie diese angemessen ausgeglichen werden können. Mögliche Formen eines angemessenen Ausgleichs sind beispielsweise Zeitverlängerungen bei Klausuren oder eine Änderung der Prüfungs­form.

Ein Nachteilsausgleich gilt stets für die Prüfungen eines Semesters. Der entsprechende Antrag ist möglichst frühzeitig, jedoch spätestens mit der Anmeldung zu den Prüfungen im Prüfungsbüro abzugeben.

Fristverlängerung für Prüfungen

Aus Gründen, die nicht persönlich zu vertreten sind, kann beantragt werden, dass eine Prüfung, an der aufgrund prüfungsrechtlicher Bestimmungen zwingend teilgenommen werden muss, ins Folgesemester verschoben wird. Ein solcher Antrag sollte bspw. gestellt werden, wenn eine schwere, längere Krankheit, Unfälle oder die Betreuung von unerwartet erkrankten nahen Angehörigen, das Studium beinträchtigen. Die Gründe für den Antrag müssen durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden.

Kontakt

Prüfungsbüro

Jelena Kljucevic

Kommunikation Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
Büro: D14, 0.09

+49.6151.533-68411
pruefungsbuero.fbi@h-da.de

Kerstin Lehmann

Kommunikation Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
Büro: D14, 00.09

+49.6151.533-69425
pruefungsbuero.fbi@h-da.de

Sprechzeiten Prüfungsbüro

Montag
08.00 - 12.00 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13.30 - 15.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr


Außerhalb der Sprechzeiten können Unterlagen (Anträge, Formulare, etc.) in den Briefkasten des Fachbereichs (vor Raum D14/0.11) eingeworfen werden.