Dörte-Wörner-Innovationsförderung

Die Dörte-Wörner-Innovationsförderung möchte Mitglieder der Hochschule Darmstadt, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart und der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin anregen, innovative Ideen im Informatikumfeld zu entwickeln. Die Förderung erlaubt es angehenden Gründer:innen, ohne hohe bürokratische Hürden bis zu 5000,- Euro Pre-Seed-Finanzierung zu erhalten. Sponsor der Förderung ist die Controlware Stiftung. Der Name geht auf Frau Dörte Wörner, Vorstandsmitglied der Stiftung, zurück.
Organisator und Koordinator der Innovationsförderung ist das z.a.i. - Zentrum für Angewandte Informatik e.V. Das z.a.i. ist ein gemeinnütziger Verein, der zur Förderung der Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Angewandten Informatik an der Hochschule Darmstadt gegründet wurde.
Informationen zur Förderung und Antragstellung
Die Dörte-Wörner-Innovationsförderung in Höhe von 500,- bis 5000,- Euro richtet sich an gründungsaffine Hochschulangehörige bzw. Alumni. Im folgenden finden Sie detailierte Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung.
1. Ziele
Die Dörte-Wörner-Innovationsförderung richtet sich an gründungsaffine Hochschulangehörige bzw. Alumni (bis 3 Jahre nach Abschluss, als Stichtag gilt das Datum des Förderbeginns) der Hochschule Darmstadt, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart und der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, die sich in einer frühen Phase der Ausarbeitung einer innovativen, wissens- oder technologiebasierten unternehmerischen Geschäftsidee im Bereich der Informatik befinden.
Gründer:innen(teams) sollen beim Übergang von einer ersten unternehmerischen Idee zu einer validierten Geschäftsidee unterstützt werden. Ziele sind insbesondere:
- Verbesserung der Qualität und Entwicklungsplanung ihrer Gründungsideen (Schärfung der Kunden:innen- und Marktorientierung, zeitliche Strukturierung der Vorhaben)
- Verbesserung der Präsentation des Vorhabens vor potentiellen Investor:innen
- Erhöhung der Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Erzielung einer Anschlussfinanzierung für das Vorhaben
- Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Markteintritts und einer erfolgreichen Unternehmensgründung
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Mittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden innovative, wissens- oder technologiebasierte Gründungsvorhaben im Bereich der Informatik von Einzelpersonen sowie Gründungsteams aus der Hochschule Darmstadt, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart und der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
Das geförderte Vorhaben erhält eine einmalige Förderung in Höhe 500,- bis 5000,- Euro in Abhängigkeit der beantragten Summe und der zur Verfügung stehenden Mittel
3. Bewerbungsprozess
Bewerben können sich Einzelgründer:innen sowie Gründungsteams, die sich in einer frühen Phase der Ausarbeitung einer innovativen, wissensbasierten unternehmerischen Geschäftsidee im Bereich der Informatik befinden. Mindestens eines der förderberechtigten Teammitglieder muss Hochschulmitglied oder Alumni (bis 3 Jahre nach Abschluss, als Stichtag gilt das Datum des Förderbeginns) der Hochschule Darmstadt, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart und der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sein.
Eine Bewerbung auf die Förderung ist jederzeit möglich. Die folgenden Informationen müssen in einem formlosen Schreiben (max. drei Seiten) zur Verfügung gestellt werden:
- Kontaktinformationen
- Informationen zum Gründungsteam
- Name der Idee
- Ideenskizze
Einreichungen erfolgen über das z.a.i - Zentrum für Angewandte Informatik e.V. über folgende Ansprechpartner:
- Prof. Dr. Markus Döhring
- Prof. Dr. Michael von Rüden
- Prof. Dr. Stefan Rapp
Das eingereichte Vorhaben wird durch Gutachter des z.a.i - Zentrum für Angewandte Informatik e.V. auf Basis der Ideenskizze evaluiert. Die Bewertung orientiert sich dabei an folgenden Kriterien: Kundennutzen, Marktchancen, Realisierbarkeit, Bezug zur Hochschule und Innovationsgrad. Das Kriterium Innovationsgrad wird besonders berücksichtigt und doppelt gewichtet.
Ideen, die ausgewählt wurden, werden zu einer 10-minütigen Präsentation eingeladen. Die Gutachter entscheiden anschließend final über die Förderwürdigkeit
4. Öffentlichkeitsarbeit
Jede:r Antragsteller:in erklärt sich damit einverstanden, dass ihr:sein Name und eine Kurzbezeichnung seiner:ihrer Idee sowie Bilder bei der Berichterstattung durch die Presse, Medien und Soziale Netzwerke verwendet werden dürfen.
Erfolgreiche Antragsteller:innen erklären sich nach vorangegangener Absprache zur Präsentation ihrer Idee im Rahmen der Pressearbeit (Social Media/Website etc.) bereit.
Erfolgreiche Antragsteller:innen erklären sich außerdem bereit, dass bei an das z.a.i. - Zentrum für Angewandte Informatik e.V. gerichteten Anfragen von Pressevertreter:innen, die die Ideen/Teams betreffen, Kontaktdaten (Name/Telefonnummer/E-Mailadresse) der Teilnehmenden weitergegeben werden dürfen. Die Teilnehmer:innen können so von Pressevertreter:innen kontaktiert werden.
5. Datenschutz
Jede:r Antragsteller:in erklärt sich damit einverstanden, dass ihre:seine Daten zum Zweck der Abwicklung und Durchführung der Förderung und auch darüber hinaus (beispielsweise für Alumni-Arbeit) gespeichert und genutzt werden können.
Kontakte
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Büro: D15, 303
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