Anerkennung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Leistungen, die im Rahmen eines Studiums an einer anderen Hochschule oder eines anderen Studiengangs erworben wurden, für das Bachelorstudium anzuerkennen. Grundlage des Anerkennungsverfahrens sind die Lernergebnisse, die außerhalb des Studiums der Allgemeinen Informatik an der Hochschule Darmstadt erzielt wurden.

Ein Antrag auf Anerkennung kann nur gestellt werden, wenn man in einem Studiengang des Fachbereichs Informatik an der Hochschule Darmstadt immatrikuliert ist. Eine Prüfung der Anerkennung vorab ist nicht möglich. Bitte setzen Sie sich mit dem jeweiligen Studiengangskoordinator, bzw. der jeweiligen Studiengangskoordinatorin in Verbindungen.

Studiengang

Ansprechpartner*in

B. Sc. Informatik

Prof. Dr. Michael von Rüden

B. Sc. Informatik KMI

Prof. Dr. Ute Trapp

M. Sc. Informatik

Prof. Dr. Andreas Müller

B. Sc. Informatik Dual

Prof. Dr. Klaus Kasper

M. Sc. Informatik Dual

Prof. Dr. Klaus Kasper

Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die vor dem Beginn des Studiums am Fachbereich Informatik erfolgreich absolviert wurden, muss im ersten Semester des Studiums am Fachbereich Informatik gestellt werden. Wenn im aktuellen Studiengang bereits ein Prüfungsversuch in dem anzuerkennenden Modul begonnen wurde, verfällt der Anspruch auf die Anerkennung.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Anerkennung (in Rücksprache mit der Koordinatorin bzw. mit dem Koordinator des Studiengangs/der Studiengangvariante auszufüllen)
  • Nachweis über die bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (bspw. Transcript of Records, offizielle Leistungsübersicht) im Original oder als beglaubigte Kopie, ggf. übersetzt in die deutsche Sprache
  • Nachweis über den Inhalt und Umfang des anzuerkennenden Moduls (bspw. Modulbeschreibung) in Kopie, ggf. übersetzt in die deutsche Sprache

Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandsaufenthalts erfolgreich absolviert wurden, muss im ersten Semester nach dem Auslandsaufenthalt gestellt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Anerkennung (in Rücksprache mit der Koordinatorin bzw. mit dem Koordinator des Studiengangs/der Studiengangvariante auszufüllen)
  • Genehmigter Antrag auf Vorabanerkennung (kein Learning Agreement)
  • Nachweis über die bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (bspw. Transcript of Records) im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Nachweis über den Inhalt und Umfang des anzuerkennenden Moduls (bspw. Modulbeschreibung) in Kopie

Die Umrechnung von Noten und CP erfolgt in der Regel nach der im Fachbereich Informatik gültigen Umrechnungstabelle.

Die Anerkennung nach einem fachbereichsinternen Studiengangwechsel oder nach einem Wechsel der Prüfungsordnung erfolgt automatisch und muss nicht explizit beantragt werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Leistungsübersicht und setzen sich bei Rückfragen mit der Koordinatorin bzw. dem Koordinator des Studiengangs/der Studiengangvariante in Verbindung.

Fach

Fachvertreter:in

Wirtschaftsinformatik

Burda

IT-Sicherheit

Krauß

Betriebswirtschaft; Grundlagen der BWL

Kopsch (FB W)

GW (SuK) -Fächer

Schuster (FB GW)

Grundlagen der Diskreten Mathematik; Lineare Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung; Grundlagen der Analysis

Kallrath (FB MN)

Programmieren 1; Programmieren 2; PAD 1, PAD 2

Malcherek

Technische Grundlagen der Informatik; Rechnerarchitektur

Rapp

Mikroprozessorsysteme

Horsch

Theoretische Informatik

Lange

Softwareengineering; Objektorientierte Analyse und Design

Ruehl

Wissenschaftliches Arbeiten in der Informatik

von Rüden

Betriebssysteme; Verteilte Systeme

von Rüden

Projekt Systementwicklung

von Rüden

Datenbanken

Muth

Graphische Datenverarbeitung

Hergenröther

Entwicklung webbasierter Anwendungen; Nutzerzentrierte Softwareentwicklung

Trapp

Netzwerke

Heinemann

Projektmanagement; Informatik und Gesellschaft

Andelfinger

IT-Recht und Datenschutz

Wilmer

Wahlpflichtfächer aus dem I-Katalog

von Rüden

Wahlpflichtfächer aus dem M-Katalog

Studiendekan:in (Fb Media)