Anerkennung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Leistungen, die im Rahmen eines Studiums an einer anderen Hochschule oder eines anderen Studiengangs erworben wurden, für das Bachelorstudium anzuerkennen. Grundlage des Anerkennungsverfahrens sind die Lernergebnisse, die außerhalb des Studiums der Allgemeinen Informatik an der Hochschule Darmstadt erzielt wurden.
Ein Antrag auf Anerkennung kann nur gestellt werden, wenn man in einem Studiengang des Fachbereichs Informatik an der Hochschule Darmstadt immatrikuliert ist. Eine Prüfung der Anerkennung vorab ist nicht möglich. Bitte setzen Sie sich mit dem jeweiligen Studiengangskoordinator, bzw. der jeweiligen Studiengangskoordinatorin in Verbindungen.
Studiengang | Ansprechpartner*in |
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Prof. Dr. Michael von Rüden | |
Prof. Dr. Ute Trapp | |
Prof. Dr. Andreas Müller | |
Prof. Dr. Klaus Kasper | |
Prof. Dr. Klaus Kasper |
Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die vor dem Beginn des Studiums am Fachbereich Informatik erfolgreich absolviert wurden, muss im ersten Semester des Studiums am Fachbereich Informatik gestellt werden. Wenn im aktuellen Studiengang bereits ein Prüfungsversuch in dem anzuerkennenden Modul begonnen wurde, verfällt der Anspruch auf die Anerkennung.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Anerkennung (in Rücksprache mit der Koordinatorin bzw. mit dem Koordinator des Studiengangs/der Studiengangvariante auszufüllen)
- Nachweis über die bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (bspw. Transcript of Records, offizielle Leistungsübersicht) im Original oder als beglaubigte Kopie, ggf. übersetzt in die deutsche Sprache
- Nachweis über den Inhalt und Umfang des anzuerkennenden Moduls (bspw. Modulbeschreibung) in Kopie, ggf. übersetzt in die deutsche Sprache
Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandsaufenthalts erfolgreich absolviert wurden, muss im ersten Semester nach dem Auslandsaufenthalt gestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Anerkennung (in Rücksprache mit der Koordinatorin bzw. mit dem Koordinator des Studiengangs/der Studiengangvariante auszufüllen)
- Genehmigter Antrag auf Vorabanerkennung (kein Learning Agreement)
- Nachweis über die bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (bspw. Transcript of Records) im Original oder als beglaubigte Kopie
- Nachweis über den Inhalt und Umfang des anzuerkennenden Moduls (bspw. Modulbeschreibung) in Kopie
Die Umrechnung von Noten und CP erfolgt in der Regel nach der im Fachbereich Informatik gültigen Umrechnungstabelle.
Die Anerkennung nach einem fachbereichsinternen Studiengangwechsel oder nach einem Wechsel der Prüfungsordnung erfolgt automatisch und muss nicht explizit beantragt werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Leistungsübersicht und setzen sich bei Rückfragen mit der Koordinatorin bzw. dem Koordinator des Studiengangs/der Studiengangvariante in Verbindung.
Fach | Fachvertreter:in |
Wirtschaftsinformatik | |
IT-Sicherheit | |
Betriebswirtschaft; Grundlagen der BWL | Kopsch (FB W) |
GW (SuK) -Fächer | Schuster (FB GW) |
Grundlagen der Diskreten Mathematik; Lineare Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung; Grundlagen der Analysis | Kallrath (FB MN) |
Programmieren 1; Programmieren 2; PAD 1, PAD 2 | |
Technische Grundlagen der Informatik; Rechnerarchitektur | |
Mikroprozessorsysteme | |
Theoretische Informatik | |
Softwareengineering; Objektorientierte Analyse und Design | |
Wissenschaftliches Arbeiten in der Informatik | |
Betriebssysteme; Verteilte Systeme | |
Projekt Systementwicklung | |
Datenbanken | |
Graphische Datenverarbeitung | |
Entwicklung webbasierter Anwendungen; Nutzerzentrierte Softwareentwicklung | |
Netzwerke | |
Projektmanagement; Informatik und Gesellschaft | |
IT-Recht und Datenschutz | |
Wahlpflichtfächer aus dem I-Katalog | |
Wahlpflichtfächer aus dem M-Katalog | Studiendekan:in (Fb Media) |