Barrierefreiheit
Die Hochschule Darmstadt ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://h-da.de sowie weiteren Webauftritten der h_da, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale Web Content-Management-System (Web-CMS, betreut durch Webdienste [ITDuA]) der Hochschule Darmstadt angeboten werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem HessBGG und HVBIT vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
- In den Webauftritt eingebundene Videos
- In den Webauftritt verwendetes Bildmaterial, in den Webauftritt eingebundenes animiertes Bildmaterial ist in Teilen nicht barrierefrei zugänglich
- In den Webauftritt verwendete Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität sind in Teilen nicht barrierefrei zugänglich
Begründung PDF Dokumente
Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.
Für eine barrierefreie Gestaltung sind
- Vorlagen in Planung zur Erstellung barrierefreier Dokumente (Modulhandbücher, BBPO)
- Der Alt-Bestand wird sukzessive angepasst.
Ausgenommen davon sind
- Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, wenn diese nicht barrierefrei vorliegen.
- Eine Ersetzung erfolgt in der redaktionellen Pflege, wenn Aktualisierungen vorliegen. Eine Bewertung der Barrierefreiheit externer Dokument kann nicht erfolgen.
Begründung Videos
- Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
Begründung animiertes Bildmaterial
- Eine barrierefreie Umsetzung animierter Bilder in Form eines Content-Sliders ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant.
- Eine barrierefreie Aufbereitung des Bildmaterials (ALT-Text, Beschreibung) wird an die Bereichsredaktionen (dezentrale Redaktionsorganisation) kommuniziert, werden nicht technisch erzwungen.
Begründung Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität
- Eine barrierefreie Umsetzung der Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant.
- Eine barrierefreie Aufbereitung der Inhalte mit einem armen Einsatz der Elemente Akkordion, Tabs, Content Slider wird den Redaktionen empfohlen, eine technische Restriktion erfolgt nicht.
Barrierefreie Alternativen
Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Student Service Center. Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen/ Modulhandbücher /BBPOs wenden Sie sich bitte an die Prüfungsämter in den Fachbereichen* oder stellen Sie Ihre Anfrage das Prüfungsamt der h_da:
- FB Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen
- FB Chemie- und Biotechnologie
- FB Elektro- und Informationstechnik
- FB Gestaltung
- FB Gesellschaftswissenschaften
- FB Informatik
- FB Mathematik und Naturwissenschaften
- FB Maschinenbau und Kunststofftechnik
- FB Soziale Arbeit
- FB Wirtschaft
- Graduiertenschule
- Weiterbildung und duales Studium: Internationale BWL und MBA
*in dieser Übersicht, sind nur die von den Webdiensten betreuten Fachbereiche aufgeführt.
Eine Übersicht aller Fachbereiche der Hochschule Darmstadt finden Sie unter Hochschule > Fachbereiche
Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die unten angegebene Feedback Möglichkeit.
- Im Falle von Videos ohne Audiodeskription wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Anbieter (Fachbereich, Insitut oder Abteilung), die das Video bereitstellt. Kontaktinformationen sind im Footer jeder Seite standardisiert angeboten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.11.2021 erstellt.
Methodik der Bewertung: Selbstbewertung
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Hessen einschalten.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
+49 641 303 - 2901
ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de