Sie erhalten i.d.R. an der Partnerhochschule die Möglichkeit zu Beginn an einer Orientierungsveranstaltung teilzunehmen. Dort werden Ihnen alle wichtigen Punkte, die Partnerhochschule betreffend, erklärt.
Nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule lassen Sie sich bitte Ihre Immatrikulation bescheinigen. Diesen sogenannten Letter of Arrival oder Letter of Confirmation senden Sie bitte nach Erhalt an die Auslandsbeauftragten. Diese leiten den Letter of Arrival dann an alle notwendigen Personen und Stellen weiter.
Das Learning Agreement (welches Sie vor dem Aufenthalt vorbereitet haben, siehe „Vor dem Antritt Ihrer Reise“) wird an die ausländische Hochschule mitgenommen und dort nach ca. 2-3 Wochen (nachdem klar ist, welche Lehrveranstaltungen tatsächlich besucht werden) vom dortigen Betreuer unterschrieben. Das Original senden Sie bitte an die Auslandsbeauftragten des Fachbereichs Informatik, die es dann an alle notwendigen Personen weiterleiten.
Sollten sich Änderungen in den besuchten Lehrveranstaltungen ergeben, so müssen diese auf dem Learning Agreement vermerkt werden. Es ist wichtig, diese Änderung mit Ihrem Studiengangskoordinator zu besprechen, damit Sie auch die neue Lehrveranstaltung nach Ihrer Rückkehr anerkannt bekommen. Auch diese neue Version des Learning Agreements schicken Sie bitte an die Auslandskoordinatoren, die diese dann an alle notwendigen Personen weiterleiten.
Vor Ihrer Rückkehr und nachdem alle Klausuren geschrieben wurden erfragen Sie an der Gasthochschule wie Sie einen Transcript of Records (ToR) Ihrer Leistungen bekommen können. Dieses ToR ist Ihr Nachweis der Leistungen im Ausland und die Grundlage für die spätere Anerkennung.