FAQ

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  • Mit welchen Partneruniversitäten arbeitet der FBI zusammen?

    Partnerhochschulen des Fachbereichs Informatik der Hochschule Darmstadt

  • Wo kann ich mehr Informationen zum Auslandsstudium bekommen?

    Auf den Webseiten des FB Informatik finden sich viele Informationen zu den Partneruniversitäten, Förderprogrammen, den notwendigen Schritten usw. die Sie sich im Vorfeld genau ansehen sollten. Bei den Links finden Sie darüber hinaus einige Internetseiten mit zusätzlichen Informationen. Bestehen Fragen, die dort nicht beantwortet werden oder Sie haben sich schon entschieden, dann stehen Ihnen am FBI die Auslandsbeauftragten als Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Gibt es die Möglichkeit sich mit Studierenden, die bereits im Ausland waren, auszutauschen?

    Erkundigen Sie sich bei den Auslandsbeauftragten des Fachbereichs Informatik. Darüber hinaus finden sich auf der Homepage des International Office Erfahrungsberichte von Studierenden sämtlicher Fachbereiche:

    Zusätzlich versuchen wir einmal im Semester eine Auslandsveranstaltung zu organisieren, zu der auch Studierende, die bereits im Ausland waren, oder ausländische Studierende am FBI eingeladen werden. Hier haben Sie dann die Möglichkeit, persönliche Fragen zu stellen und einen Kontakt herzustellen.

  • Ich möchte an eine Universität gehen, die nicht zu den Partneruniversitäten des FBI oder der h_da gehören, ist das möglich?

    Grundsätzlich können Sie Ihren Auslandsaufenthalt an jeder akkreditierten Universität weltweit absolvieren. Ein Aufenthalt an einer Universität, die nicht zu den Partnerhochschulen zählt, ist jedoch mit einem Risiko verbunden. Durch Kooperationsverträge ist gesichert, dass die im Ausland erbrachten Leistungen einfacher anerkannt werden und Sie u.U. weniger Zeit während Ihres Studiums verlieren. Für einen Aufenthalt an einer Nicht-Partnerhochschule müssen Sie sich um vieles mehr persönlich kümmern, was hingegen durch die Kooperationsverträge und die bestehenden Kontakte mit den Partnerhochschulen schon größtenteils abgedeckt ist.

    Sollten Sie sich wirklich dazu entschließen, rechnen Sie damit, einen erhöhten Organisationsaufwand betreiben und jede Menge Zeit investieren zu müssen. Auf jeden Fall sollten Sie dieses Vorhaben mit den Auslandsbeauftragten persönlich besprechen!

  • Wann ist Bewerbungsschluss für ein Auslandssemester?

    Es gibt keinen „harten“ Bewerbungsschluss. Letztendlich hängt es immer von der Verfügbarkeit freier Plätze an der Partnerhochschule und den verfügbaren Wohnheimplätzen ab. In beiden Fällen gilt: first come – first serve. Als Faustregel gilt: je früher, desto besser.

    Wenn Sie ein Wintersemester im (innereuropäischen) Ausland verbringen wollen, so sollten Sie sich bis Mitte März entschieden haben, da die Partnerhochschulen häufig schon Mitte Mai ihre Semesterferien beginnen. Sollten Sie ein Sommersemester im Ausland verbringen wollen, so sollten Sie sich bis Mitte Oktober entschieden haben.

    Für außereuropäische Hochschulen gelten andere Fristen, die im Einzelnen erfragt werden müssen. I.d.R. benötigt ein Studium an einer außereuropäischen Hochschule mehr Vorlauf, da die Visabeschaffung bis zu 3 Monaten (oder sogar noch länger) dauern kann.

  • Ist es besser ein Sommersemester oder im Wintersemester im Ausland zu verbringen?

    Das kann generell nicht gesagt werden, da es primär von Ihrem Studium an der h_da abhängt. Es ist jedoch administrativ einfacher, wenn Sie ein Wintersemester im Ausland verbringen, da es hier meistens weniger Probleme mit den Anfangs- und Endzeiten des Semesters bzw. Überschneidungen mit einem Semester an der h_da gibt.

  • Wann beginnen die Semester im Ausland?

    Hierzu müssen Sie die Webseiten der einzelnen Hochschulen konsultieren! Viele Partnerhochschulen beginnen das Wintersemester Ende August und enden vor Weihnachten. Das Sommersemester beginnt häufig schon Anfang Januar und endet Mitte Mai. Es gibt aber Ausnahmen bzw. Änderungen, daher ist es wichtig, dass Sie sich nach den aktuellen Informationen direkt von der Gasthochschule richten.

  • Kann ich an allen ausländischen Hochschulen ein Bachelor- / Masterstudium absolvieren?

    Nein. Einige Hochschulen bieten z.B. kein Masterstudium an! Schauen Sie unbedingt die Websites der Hochschulen an, um aktuelle Informationen zu bekommen (manchmal werden Programme neu aufgelegt bzw. eingestellt, ohne, dass wir es erfahren).

  • Werden alle meine ausländischen Lehrveranstaltungen am FBI anerkannt?

    Das kommt darauf an, was Sie im Ausland studieren. I.d.R. gibt es keine Probleme bei der Anrechnung von Wahlpflichtveranstaltungen.

    Es gibt Einschränkungen. Zum Beispiel: Sie bekommen keine ausländische LV anerkannt, die Sie in ähnlicher (oder sogar gleicher) Form bereits am FBI gehört haben. Sie bekommen keine LV als Master-LV anerkannt, die im Ausland im Bachelorstudium angeboten wurde (ohne dass Sie zusätzliche Leistungen erbracht haben).

    Bevor Sie ins Ausland gehen, sprechen wir gemeinsam das Studienangebot und Ihre Belegwünsche durch und streben an, dass Ihr Auslandsaufenthalt zu 100% angerechnet werden kann. Die endgültige Entscheidung bzgl. der Anrechenbarkeit von ausländischen LVs trifft der Studiengangskoordinator und der Prüfungsausschussvorsitzende.

  • Verliere ich durch ein Auslandsstudium Zeit?

    Nein, i.d.R. nicht. Wir sind bestrebt, Ihr Auslandsstudium voll anzuerkennen. Dazu müssen einige „Regeln“ eingehalten werden, die jedoch vor Ihrer Abreise detailliert und individuell besprochen werden. Siehe auch die Frage „Werden alle meine ausländischen Lehrveranstaltungen am FBI anerkannt?“

  • Wenn ich mich für ein Studium im innereuropäischen Ausland entschieden habe – welche Unterlagen muss ich dann ausfüllen?

    Es ist erschreckend einfach. Sie müssen die Formulare von der Webseite der Abteilung Internationalisierung ausfüllen und bei der Auslandsbeauftragten vorbeibringen. Dann besprechen wir Ihr Vorhaben und Sie werden ggf. sofort nominiert (das hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von der Verfügbarkeit der Plätze).

  • Wenn ich mich für ein Studium im außereuropäischen Ausland entschieden habe – welche Unterlagen muss ich dann ausfüllen?

    Um Förderung während des Auslandsaufenthalts zu bekommen, müssen Sie einige Unterlagen zusammentragen. Da die Anforderungen von den Universitäten unterschiedlich sind, kommen Sie frühzeitig zu einer Beratung bei den Auslandsbauftragten, die Ihnen dabei weiterhelfen. Denken Sie daran, dass u.U. ein Visum und vielleicht Sprachzertifikate o.ä. notwendig sein können und planen Sie diese Zeit mit ein.

  • Kann ich finanzielle Hilfe für meinen Auslandsaufenthalt beantragen?

    Ja! Es gibt verschiedene Förderprogramme, Stipendien und Einrichtungen, die finanzielle Hilfe anbieten für ein Auslandsstudium; u.a. vom Land Hessen, dem DAAD oder auch der h_da selbst. Für das innereuropäische Ausland erhalten Sie Förderung durch das ERASMUS-Programm. Gehen Sie in ein außereuropäisches Land sprechen Sie die konkrete Förderung am besten mit den Auslandsbeauftragten durch. Erste Informationen gibt es auf den Internet Seiten der jeweiligen Einrichtungen, beim International Office der h_da oder auch bei den Auslandsbeauftragten.

Kontakt

Auslandsbeauftragte

Prof. Dr. Thomas Horsch

Kommunikation Büro: D14, 1.08

+49.6151.533-68457
Details zur Person

Prof. Dr. Ronald Charles Moore

Kommunikation Büro: D15, 204

+49.6151.533-68447
Details zur Person

Prüfungsbüro

Jelena Kljucevic

Kommunikation Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
Büro: D14, 0.09

+49.6151.533-68411
pruefungsbuero.fbi@h-da.de

Kerstin Lehmann

Kommunikation Schöfferstraße 8b
64295 Darmstadt
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Lehrgebiet
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